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IT-Sicherheitsrichtlinie nach KBV § 75b SGB V
Die IT-Sicherheitsrichtlinie des KBV nach § 75b SGB V legt die Mindestanforderungen der IT-Sicherheit von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen fest. Ein Großteil der Anforderungen gilt ab dem 01.04.2021.
Für die Umsetzung und Einhaltung ist der Praxisinhaber selbst verantwortlich, kann aber einen externen IT-Dienstleister beauftragen.
Erfahren Sie in unserem Webinar welche weiteren Anforderungen Sie erfüllen müssen und wie wir Sie schnell und unkompliziert bei der Umsetzung unterstützen können.
Die Teilnahme ist kostenfrei!